Chance zur Absicherung der stationären Weiterbildung verpasst
Weiterbildungsteilnehmer*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken vor. Dieser wurde jedoch zum Bedauern der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgelehnt (Bundestags-Drucksache 20/4708, S.101).
„Wir hoffen sehr, dass mit der verpassten Chance, in den Kliniken die psychotherapeutische Weiterbildung finanziell zu stärken, keine generelle Absage für dieses Anliegen verbunden ist“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Das Bundesgesundheitsministerium muss dringend nachliefern.“ Dazu forderte auch der Entschließungsantrag der Unionsfraktion zum KHPflEG auf (Bundestags-Drucksache 20/4733). Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum KHPflEG den Regelungsbedarf ebenfalls angezeigt (Bundesrats-Drucksache 460/22).
Aufgrund der Reform der Psychotherapeutenausbildung erhalten zukünftige Absolvent*innen über das Studium eine Approbation und haben deshalb Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Ohne eine gesetzlich geregelte finanzielle Förderung wird es für die Kliniken schwer, ausreichend Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zu schaffen.
Beschlussfassung des Deutschen Bundestages: Bundestags-Drucksache 20/4708
Entschließungsantrag der Unionsfraktion: Bundestags-Drucksache 20/4733
Stellungnahme des Bundesrates: Bundesrats-Drucksache 460/22
Stellungnahme der BPtK: Gesetzentwurf zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) – BT-Drs. 20/3876