Information des Bundesvorstands zur aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklung Mitgliederrundschreiben der DGIP
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die für 1. April angekündigten Honorarsenkungen für psychotherapeutische Leistungen haben bundesweit für Diskussionen gesorgt.
Seit Ende März liegt nun das Maßnahmenpapier der „FinanzKommission Gesundheit“ vor. Die „FinanzKommission Gesundheit“ ist ein von Gesundheitsministerin Nina Warken eingesetztes Expertengremium, das Empfehlungen für die nachhaltige Stabilisierung der Finanzen in der GKV erarbeiten sollte. Für die psychotherapeutische Versorgung sind einige Empfehlungen des Papiers von besonderer Bedeutung, da sie unmittelbar die Rahmenbedingungen unserer alltäglichen Arbeit betreffen.
Die gesundheitspolitische Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt grundsätzlich durch die zuständigen Berufsverbände, für uns insbesondere die DGPT und die VAKJP. Als Fachgesellschaft möchten wir über die Entwicklungen vor diesem Hintergrund ergänzend informieren, da uns hierzu immer wieder Fragen erreichen. Wir begrüßen es, wenn die Informationen auch Aus- und Weiterbildungsteilnehmende erreichen, die noch nicht Mitglied der DGIP sind, und geben den Inhalt dieses Schreibens daher gern zur Weiterleitung frei.
Grundrichtung der Reformvorschläge
Das Papier der FinanzKommission folgt einer primär gesundheitsökonomischen Logik mit Fokus auf Ausgabenbegrenzung, Steuerung von Inanspruchnahme und Reduktion von Mengendynamiken. Die psychotherapeutische Versorgung wird dabei explizit unter Effizienz- und Steuerungsgesichtspunkten betrachtet, insofern wird der Fokus von einer bedarfsorientierten Versorgung hin zu einem stärker budget- und steuerungsorientierten System verschoben.
Was bedeuten die Empfehlungen konkret für die psychotherapeutische Praxis? Warum wird die Psychotherapie so in den Blick genommen?
Die Empfehlungen der FinanzKommission sind formal systemisch formuliert. In der Zusammenschau mit den Positionierungen der Kostenträger und fachlichen Stellungnahmen ergibt sich jedoch eine klare gesundheitspolitische Stoßrichtung mit konkreten Auswirkungen auf die psychotherapeutische Praxis.
Aus Sicht einer kostenorientierten Steuerungspolitik ist Psychotherapie aufgrund der extrabudgetären Vergütung eine naheliegende „Stellschraube“, da sie einen Leistungsbereich darstellt, in dem sich durch Rebudgetierung kurzfristig Ausgaben begrenzen lassen.
Kurz zum Verständnis: Die Extrabudgetierung wurde im Zuge des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes eingeführt und ab 2013 wirksam. Die extrabudgetäre Vergütung stellte einen wesentlichen Fortschritt dar, da sie sicherstellte, dass erbrachte Leistungen vollständig vergütet werden und damit Versorgungskapazitäten nicht durch Budgetdeckelungen begrenzt werden konnten (Bundesministerium für Gesundheit [BMG], 2011; Bundesgesetzblatt, 2011).
Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung ist in den vergangenen Jahren gestiegen, ebenso die damit verbundenen Ausgaben. Vor diesem Hintergrund wird nun eine Rückführung dieser Regelung vorgeschlagen: Die FinanzKommission empfiehlt, bislang extrabudgetär vergütete Leistungen wieder in die sog. morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. Damit würde die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wieder Teil eines gedeckelten Gesamtbudgets.
Stellungnahmen weisen darauf hin, dass dies eine Entkopplung von Leistungsmenge und Vergütung zur Folge haben kann und Verteilungskonflikte zwischen Fachgruppen wahrscheinlicher werden. Für unseren Berufsstand würde die Rückführung in die MGV auch mit einer erhöhten Planungsunsicherheit für niedergelassene Praxen einhergehen. Die derzeitige extrabudgetäre Vergütung stellt sicher, dass jede erbrachte psychotherapeutische Leistung vollständig vergütet wird. Eine Rückführung in ein gedeckeltes Budget würde demgegenüber bedeuten, dass der tatsächliche Wert einer Therapiesitzung nicht mehr verlässlich kalkulierbar ist. Für Praxen, die nahezu ausschließlich zeitgebundene Gesprächsleistungen erbringen und keine Möglichkeit zur Kompensation durch apparative oder delegierbare Leistungen haben, entsteht daraus ein strukturelles wirtschaftliches Risiko. Einnahmen werden weniger planbar, während gleichzeitig Fixkosten (Miete, Personal, Altersvorsorge) konstant bleiben.
In fachlichen Einordnungen wird zudem darauf hingewiesen, dass eine solche Entwicklung Anreize setzen kann, Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung auszuweiten, etwa durch einen höheren Anteil an privat finanzierten Behandlungen. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf die Versorgung gesetzlich Versicherter.
Neben der Frage der Vergütung enthalten die Empfehlungen weitere Ansätze, die auf eine stärkere Steuerung der psychotherapeutischen Versorgung abzielen. Dazu gehört vor allem die Ausweitung zentraler Steuerungsinstrumente, etwa über Terminservicestellen (TSS). Ziel ist es, den Zugang zur Versorgung stärker zu bündeln und zu lenken. Für die Praxis kann dies bedeuten, dass die Zuweisung von Patient*innen weniger direkt über die freie Praxisorganisation erfolgt, sondern stärker über zentrale Strukturen gesteuert wird.
Insgesamt deutet sich eine Entwicklung an, in der neben der Vergütung auch Zugangswege, Behandlungsformen und Behandlungsverläufe stärker reguliert werden sollen.
Angekündigte Demos
Für den 15. April 2026 sind bundesweit Demonstrationen gegen die aktuellen Kürzungen in der psychotherapeutischen Versorgung angekündigt. Die Demonstration in Berlin wird von einem breiten Bündnis psychotherapeutischer Fach- und Berufsverbände organisiert.
Berlin – Start: 13:00 Uhr, Ort: Paul-Löbe-Allee (zwischen Paul-Löbe-Haus und Reichstagsgebäude).
Darüber hinaus sind am 15. April weitere Demonstrationen in anderen Städten geplant (Stand: aktuell verfügbare Informationen)
Hannover: 14:00 Uhr, Kröpcke
Kiel: 15:30 Uhr, Schevenbrücke / Holstenstraße
Trier: 16:00 Uhr, Porta-Nigra-Platz
Düsseldorf: 13:00 Uhr, Martin-Luther-Platz
Hamburg: 13:00 Uhr, Rathausmarkt
Stuttgart: 13:00 Uhr, Ort noch nicht abschließend benannt
Wir werden Sie wie üblich über weitere Entwicklungen informieren.
Mit kollegialen Grüßen
Der Bundesvorstand der DGIP
Literatur
Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände der Psychotherapie. (2026, 29. März). Stellungnahme des Aktionsbündnis Psychotherapie zum Positionspapier des Verbands der Ersatzkassen vom 26.03.2026.
AOK-Bundesverband. (2026, 31. März). Psychotherapeuten werden weiter gut honoriert. https://www.aok.de/pp/gg/update/honorarstreit/
Bundesgesetzblatt. (2011). Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG). BGBl. I 2011, Nr. 70, S. 2983.
Bundesministerium für Gesundheit. (2011). Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Finanzkommission Gesundheit. (2026, 30. März). Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf
Verband der Ersatzkassen e. V. (2026, März). Psychotherapeutische Versorgung in Deutschland weiterentwickeln: Vorhandene Ressourcen wirksam einsetzen – Versorgung gezielter steuern. https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/vdek/politik/positionen/vdek_Kurzpapier_Psychotherapie.pdf