Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungsverbände (BAG)

zu Änderungsantrag Nr. 10 der Fraktionen CDU, CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Drucksache 21/1511)

I. Einleitung

Die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute, vertreten durch die BAG, bilden gegenwärtig alle Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) in der Bundesrepublik aus. Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes werden Ambulanzen an Ausbildungsstätten in Weiterbildungsambulanzen an Weiterbildungsstätten bzw. Weiterbildungsinstituten übergeleitet. Zukünftig werden in den Weiterbildungsambulanzen die - nach dem PsychThG in der Fassung vom 15.11.2019 direkt nach dem Studium approbierten – Psychotherapeut*innen in Anstellung zur*zum Fachpsychotherapeut*in weitergebildet.

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