Für Ärzte

Ärzte und Ärztinnen können am Alfred Adler Institut Berlin folgende Weiterbildungen absolvieren:

Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie

für Erwachsene in der Grundorientierung tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: „Die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie -fachgebunden -umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.“ (Ärztekammer Berlin).
Hierzu sind nach dem 10. Nachtrag der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 11.10.2014 mindestens nachstehende Stundenzahlen erforderlich.

  1. 100 Stunden theoretische Weiterbildung
  2. 35 Stunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe
  3. 40 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
  4. 240 Stunden supervidierte Behandlungen von Patienten
  5. 150 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 75 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung

Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse

In der Weiterbildungsordnung der Berliner Ärztekammer heißt es dazu: „Die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und psychoanalytische Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen unbewusste seelische Konflikte zugrunde liegen einschließlich der Anwendung in der Prävention und Rehabilitation sowie zum Verständnis unbewusster Prozesse in der Arzt-Patienten-Beziehung.“

Zusatz-Weiterbildung im Kinder- und Jugendlichenbereich

  • Überblick für Ärzt*innen Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Überblick für Ärzt*innen  Analytische und tiefenpsychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Überblick für Ärtz*innen Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung

  • Facharztanerkennung in den Gebieten -Kinder-und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, -Psychiatrie und Psychotherapie oder -Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
  • Facharztanerkennung und 12 Monate Weiterbildung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1

Weiterbildungszeit

Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, ständig begleitend während der gesamten Weiterbildungszeit bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Absatz 1.

Weiterbildungsinhalte

Die Weiterbildung erfolgt kontinuierlich und besteht aus den drei aufeinander bezogenen Teilen Lehranalyse, Vermittlung theoretischer Kenntnisse sowie Untersuchung und Behandlung.

  • Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Lehranalyse, während der gesamten Weiterbildung: 250 Einzelstunden in mindestens 3 Einzelstunden pro Woche
  • Theoretische Weiterbildung: 240 Stunden in Seminarform einschließlich Fallseminare
  • Untersuchung und Behandlung: 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen mit nachfolgenden Sitzungen zur Beratung oder zur Einleitung der Behandlung
  • kontinuierliche Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur Behandlungstechnik
  • 600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstunden, darunter 2 Behandlungen von mindestens 250 Stunden supervidiert nach jeder vierten Sitzung
  • regelmäßige Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar

Verlauf und Dauer

  • Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert zwischen 3 und 5 Jahren. Der Unterricht findet 1 – 2 mal wöchentlich montags und mittwochs zwischen 20.15 – 22.00 Uhr statt.

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